Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Da hat das Gericht gesagt: Nee, so geht es nicht. Bei schwerwiegenden körperlichen Übergriffen auf den Ehepartner kann der Versorgungsausgleich ganz oder teilweise entfallen. Hier wurde er zur Hälfte gekürzt, man hätte auch in Betracht ziehen können, ihn ganz zu kürzen. Aber hier hat das Gericht gesagt, nur zur Hälfte, weil die Frau über sechs Jahre Schwangerschaft, Mutterschutz und Kindererziehung hatte und gar keine Rentenansprüche in dieser Zeit erworben hatte. - Länge 25 sec.
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