Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Also, ein Fahrrad braucht eine Klingel. Nach der Straßenverkehrsordnung – ich zitiere – dass Fahrräder mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein müssen. Wenn nicht, kostet es 15 Euro. - Länge 15 sec.
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