O-Ton: Minderjährige am Joint ziehen lassen ist strafbar - Geldstrafe droht
Wer Minderjährigen Betäubungsmittel überlässt, macht sich strafbar. Es reicht bereits aus, dass es nur gebilligt wird, wenn sie am Joint ziehen. Dann muss man mit einer Geldstrafe rechnen. Hinzu kommt der unerlaubte Besitz der Drogen, entschied das Oberlandesgericht Zweibrücken.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Hier war es so, dass der Vorgesetzte mit mehreren Kolleginnen und Kollegen und dem 16jährigen Auszubildenden auf ein Weinfest gegangen war. Dann hat er sich einen Joint gebaut und mit einem Kollegen geraucht und den Joint in einen Aschenbecher gelegt. Da sagte der 16jährige, er hätte schon Drogenerfahrung und nach sich den Joint und zog daran. Vor Gericht wurde gestritten, ob sich der Vorgesetzte strafbar gemacht hat oder nicht. - Länge 30 sec.
Er hat! - entschied das Oberlandesgericht und verwies den Fall zum Amtsgericht zurück. Dort wird der Fall erneut aufgerollt und die Höhe der Strafe festgelegt.
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