Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Sie wollte, dass der Arbeitgeber sie für mindestens 200 Stunden im Monat beschäftigt. Da hat das Gericht gesagt, das geht nicht. Denn erstens zahlt der Arbeitgeber den gesetzlichen Mindestlohn. Zweitens hätte sie bei den 200 Stunden, an den Tagen, an denen sie arbeitet, über elf Stunden am Tag gearbeitet. Das Arbeitszeitgesetz erlaubt aber nur acht. Und sie kann von ihrem Chef nicht verlangen, dass er gesetzwidrig handelt und sie länger beschäftigt, als es erlaubt ist. - Länge 30 sec.
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