Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Es kam bei 150 Stundenkilometern - die Richtgeschwindigkeit liegt ja bei 130 Stundenkilometern - zu einem Unfall. Und da hat das Landgericht Leipzig entschieden, dass dann, wenn Sie die Richtgeschwindigkeit nicht einhalten, Sie auch Teil des Schadens, in dem Fall waren es 60 Prozent, mittragen müssen. - Länge 20 sec.
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