Mit Sportwagen hat man mehr Fahrvergnügen als bei einem Mittelklassewagen. Aber als Entschädigung für den Nutzungsausfall während der Reparatur muss man auch einen Ford Mondeo statt eines Porsche 911 akzeptieren - der Ford ist während dieser Zeit möglich und zumutbar, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Hier ist der ganze Fall.
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O-Ton: Der Geschädigte muss den Schaden mindern. Er kann sich nicht auf Kosten der Versicherung bereichern. Deswegen muss er ein Auto anmieten, dass dem entspricht, wie auch sein geschädigtes Fahrzeug ist. - Länge 12 sec.
Schadensminderungspflicht nennen das die Juristen, sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Wenn Sie einen Porsche fahren und müssen auf einen Ford umsteigen, dann haben Sie nicht so viel Spaß wie mit einem Porsche. - Länge 8 sec
Doch für das Gericht war der Fahrspaß zweitrangig. Der Sportwagen-Liebhaber bekam zwar die Reparaturkosten ersetzt, auf eine Entschädigung für die Nutzung musste er jedoch verzichten. Bettina Bachmann:
O-Ton: Das Gericht hat gesagt, Hauptsache Sie können fahren. Denn es kommt nicht auf das Fahrvergnügen an, denn das ist ein immaterieller Schaden, den Genuss, den Sie beim Fahren haben. Und deshalb ist es ihm zumutbar, mit dem Ford rumzufahren, bis der Porsche wieder repariert ist. - Länge 20 sec.
Den ganzen Fall zum Nachlesen und den passenden Anwalt für den eigenen Streit mit der Versicherung gibt es unter www.verkehrsrecht.de.