Wenn man sich nicht sicher ist und die Verkehrslage unklar – dann sollte man nicht überholen. Sonst haftet man bei einem Verkehrsunfall mit. Das Landgericht Lübeck entschied so in einem Fall, als ein links abbiegender Wagen selbst überholt wurde.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins
O-Ton: In dem Fall ein salomonisches Urteil des Gerichts: Beide haften zu 50 Prozent. Der Überholende hätte noch einmal prüfen müssen, ob wirklich in dem Moment abgebogen wird. Und derjenige, der abbiegt, den trifft auch eine große Sorgfaltspflicht. Er muss sich im Rückspiegel vergewissern, dass er in dem Moment nicht überholt wird. - Länge 20 sec.
Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.