O-Ton: Langjähriger Agenturvertrag eines Models unwirksam
Vor dem Traum der Modelkarriere kommt die rechtliche Realität. Wenn die Agenturen in jemanden investieren und dessen Karriere aufbauen, wollen sie auch etwas davon haben. Und das möglichst lange - Gerüchte über Knebelverträge kursieren. Agenturwechsel unerwünscht. Aber soweit muss es nicht kommen.
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Celle dürfen langjährige Befristungen in vorformulierten Agenturverträgen das Model nicht unangemessen benachteiligen - sonst sind sie unwirksam.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Fünf Jahr plus automatische Verlängerung um zwei Jahre mit langer Vorkündigungsfrist - das ist zu viel. Die Frau hat nicht die Möglichkeit, bei Unzufriedenheit die Agentur einfach zu wechseln. Und außerdem muss man berücksichtigen, dass mit zunehmendem Alter der Markt für Models immer enger wird, so das Gericht. - Länge 20 sec.
Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter anwaltauskunft.de.