Seit Jahren schwelt im bayerischen Holzkirchen ein Streit um das Geläut von Kuhglocken. Nun könnte sich auch Karlsruhe damit befassen müssen. Denn zwar hatte das Oberlandesgericht München entschieden: Kuhglocken muss man ertragen. Doch ein genervter - und neu aufs Dorf gezogener Anwohner - will das nicht hinnehmen und den Bundesgerichtshof einschalten.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: "Etwas anderes, das gibt es immer wieder, gilt: Wenn eine Stadt wächst und ein Schweinemastbetrieb - klassischer Fall in der juristischen Ausbildung - dann muss irgendwann dieser Mastbetrieb wegziehen. wenn ich aber in die ländliche Region ziehen will und diese schätze, dann muss ich auch mit dem Geruch und allem möglichen zurecht kommen. Und in Bayern läuten halt nicht nur die Kirchen, sondern auch schon mal die Kuhglocken." - Länge 25 sec.