Die Abrechnung der Betriebskosten ist oftmals Anlass für Streitigkeiten im Mietverhältnis. Manche Vermieter haben ein Interesse daran, für sämtliche Kosten den Mieter ins Boot zu holen. Allerdings: Kosten für Wachschutz sind selten vom Mieter einer Wohnung zu tragen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über eine Entscheidung des Amtsgerichts Neubrandenburg:
O-Ton: "Der Wachschutz muss generell nicht von Wohnmietern übernommen werden, wenn in dem Gebäude der Wachschutz eigentlich nur installiert worden ist, um die Gewerbeeinheiten zu schützen. Dann muss man das im Wege des Vorabzuges nur von dem Gewerbebetrieb verlangen. Etwas anderes könnte beispielsweise sein, wenn es für die Mieter, die dort leben, wichtig war, dass das Objekt überwacht wird." - Länge 22 sec
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de