Viele Autofahrer hoffen, dass jede Verkehrssünde „für sich allein“ bewertet wird. Doch Gerichte schauen sich auch die Vorgeschichte an. Wer mehrfach auffällt, muss mit höheren Strafen rechnen – auch dann, wenn ein weiterer Verstoß erst nach der neuen Tat begangen wurde. Das Amtsgericht Eilenburg brummte einem Raser statt 200 dann 250 Euro auf. Begründung: er war schon mehrfach geblitzt und bei Rot über eine Ampel gefahren.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de antwortet dazu auf folgende Fragen:
- Wann summieren sich Strafen?
- Wie war es in diesem Fall?