Wer sich beim kurzen Stehen auf dem Saunaboden die Füße verbrennt, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz gegen den Saunabetreiber, entschied das Landgericht Coburg. In dem Fall hatte sich ein Besucher beim Stehen in der Sauna Verletzungen zugezogen und wollte ein Schmerzensgeld von mindestens 5.000 Euro. Bekam er aber nicht.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:
- Wie war der Fall genau?
- Wie haben die Richter das Urteil begründet?
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