Es klingt unwahrscheinlich, aber es ist passiert – und gerichtlich bestätigt. Kaffeetrinken kann im Einzelfall zu einem Arbeitsunfall führen. Ein Arbeitnehmer, der sich während einer verpflichtenden morgendlichen Besprechung beim Kaffeetrinken verschluckt und infolgedessen stürzt, kann unter bestimmten Umständen einen Arbeitsunfall erleiden, entschied das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt.
Auch wenn die Nahrungsaufnahme grundsätzlich nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt, kann der konkrete Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit im Einzelfall zu einer anderen Bewertung führen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de antwortet dazu auf folgende Fragen:
- Das klingt ziemlich komisch – können Sie es für uns noch einmal wiederholen?
- Wie war der Fall genau – passiert auf einer Baustelle?
- Und jetzt streiten die Juristen, um am Ende ist es ein Arbeitsunfall. Warum?
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