Cybermobbing und Hate Speech greifen um sich. Manchmal reicht es dann nicht aus, einzelne Beiträge löschen zu lassen. Wenn ein Social-Media-Account nur dazu dient, andere zu beleidigen oder deren Ruf zu schädigen, kann die vollständige Löschung des Profils notwendig sein. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt. Bisher bestand meist nur ein Anspruch auf Löschung einzelner Inhalte, wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de erläutert.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de antwortet dazu auf folgende Fragen:
- Wie war das bisher?
- Was ist da passiert?
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.