Mit dem Handy surfen, dabei das Navigationsgerät bedienen und dann auch noch das Radio einstellen – vermutlich wird jeder Autofahrer das schon getan haben, auch während der Fahrt. Immer wieder wird darüber diskutiert, ob Ermittlungsbehörden künftig auf Smartphone- oder Tablet-Daten zuzugreifen dürfen, um eine mögliche Ablenkung der Fahrer nachzuweisen. Nach derzei-tiger Rechtslage verboten, könnte sich das ändern – ein Graus für Datenschützer.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:
1. Wie verhält es sich mit dem Beweiswert dieses Daten? Dürfen sie genutzt werden?
2. Wie wird da argumentiert?
Mehr das unter anwaltauskunft.de.