Wissenschaftliche Untersuchungen über fehlerhafte Betriebskostenabrechnungen für Mieter gibt es nicht. Aber sie immer wieder vor, sonst müssten sich Gerichte nicht damit beschäftigen. Und das kommt immer wieder vor. Grundsätzlich gilt: Mieter müssen nur Betriebskosten zahlen, die auch im Mietvertrag vereinbart wurden.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:
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Auch in angespannten Situationen wie in der Corona-Krise fallen Nebenkosten an und müssen abgerechnet werden. Wie bewerten Sie das?
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Was gehört überhaupt zu den Nebenkosten?
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Und was darf nicht abgerechnet werden?
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