Die Berliner Polizei hat Blitzer eines umstrittenen Typs außer Betrieb gestellt. Zuvor hatte das Verfassungsgericht im Saarlandes geurteilt, dass die Messungen mit diesen Geräten nicht verwertbar seien. Die Geräte lieferten unvollständige Daten, die keine effektive Verteidigung der Temposünder zuließen, so die Richter.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:
1. Was haben die Richter genau moniert?
2. Das gilt jetzt zunächst im saarland, seit kurzem auch in Berlin - in den anderen Bundesländern nicht?
Mehr das unter anwaltauskunft.de.