Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Aufgabenzuweisung ist eine verwaltungsinterne Entscheidung, darauf hat der Betroffene keinen Einfluss. Das heißt, wenn das Jobcenter sagt: Derjenige bearbeitet die Fälle A bis C, dann darf der auch die Fälle A bis C bearbeiten. Und wenn einer mit B anfängt und das nicht möchte, der kann dagegen nichts tun. Im Übrigen ist es auch so, dass Jobcenter mit der E-Akte, also elektronische Bearbeitung und das elektronische Führen von Akten wird immer moderner – dagegen habe ich keinen Anspruch, solange die Behörde die Vorgaben des Datenschutzes einhält. - Länge 32 sec.
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