Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de:
O-Ton: Das Gericht hat gesagt: Kümmere Dich erst mal um die Feststellung, ob die Forderungen des Vermieters berechtigt sind oder nicht. Und erst wenn wir darüber Klarheit haben, dann wissen wir, welche Kaution Du zurück bekommen kannst. - Länge 15 sec.
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