Wer die Oberstufe eines Gymnasiums besucht, braucht einen Rechner. Das ist die Ansicht des Sozialgerichts Mannheim. In dem Fall eines Schülers, der die 11. Klasse eines Gymnasiums besucht und mit Hartz IV auskommen muss, muss das Jobcenter die Kosten für den Computer oder Laptop als Mehrbedarf als Mehrbedarf übernehmen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Das ist ein sogenannter Mehrbedarf, das muss man nicht aus dem Pauschalen, dem Regelbedarf ansparen. Und auch nicht aus der Schulpauschale. Da bekommt man 150 Euro, verteilt über zwei Termine im Jahr, dafür soll der Schulranzen, das Geodreieck, der Taschenrechner oder das Turnzeug bezahlt werden. Nicht aber ein PC. Da muss das Jobcenter 300 euro zur Verfügung stellen. - Länge 28 sec
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