Ehe, die im Internet geschlossen werden, sind nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf nicht wirksam. In dem Fall hatten sich ein türkischer Staatsangehöriger und eine bulgarische Staatsangehörige per Videokonferenz auf einer Plattform in den USA das Ja-Wort gegeben. Der Mann beantragte anschließend als Gatte einer EU-Bürgerin sein Aufenthaltsrecht – und scheiterte an der Ausländerbehörde.
Tatjana Meyer von der Deutschen Anwaltauskunft über die Entscheidung der Richter:
O-Ton: Das Ganze ist nicht gültig. Man kann zwar vieles online machen, aber zum Heiraten braucht es auch wieder diesen Rest an Romantik – nämlich dieses gleichzeitige persönliche Erscheinen vor einem Standesbeamten oder einer Standesbeamtin. Und das war eben im Fall dieses Online-Portals nicht gegeben. - Länge 20 sec.
Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter anwaltauskunft.de