O-Ton: Jeder kennt das: Die U-Bahn steht schon da, man will noch reinspringen, die Türen schließen sich aber schon. Und es wird etwas eingeklemmt. Die Tasche, der Mantel, der Arm oder auch der ganze Körper. - Länge 10 sec.
sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
Wird jemand in einer solchen Situation eingeklemmt und verletzt sich, stellt sich die Frage: Hat er Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld? Nein, denn die Warnsignale reichen, damit die Verkehrsbetriebe nicht zahlen müssen.
O-Ton: Die kommen ihrer Verantwortung schon dadurch nach, dass es bei diesen Zügen akustische und optische Warnsignale gibt. Bei uns in Berlin ist das ein eindringliches Tröten und es ist die rote Lampe über der Tür. Wer dann reinspringt, der muss schlichtweg mit der schließenden Tür rechnen und die Verkehrsbetriebe sind nicht verpflichtet, hier noch besonders empfindliche Sensortechnik oder Lichtschranken zu installieren. Sonst hüpfen die Leute ja ständig in die Bahn und die kann gar nicht fahren. - Länge 25 sec
Daran ändert auch eine gebrochene Rippe nichts. Zudem: Aus der Videoaufzeichnung ergab sich, dass der Fahrgast einsteigen wollte, als bereits die Warnlichter blinkten. Swen Walentowski:
O-Ton: Wenn jemand allerdings verletzt wird, weil die Tür diese Signale nicht abgegeben hat – dann sähe die Sache wieder ganz anders aus. - Länge 8 sec.
Mehr Informationen dazu unter verkehrsrecht.de.