O-Ton: Illegales Autorennen bei Flucht vor Zivilstreife?
Auch eine Flucht vor einem zivilen Polizeifahrzeug kann ein illegales Autorennen nach dem neuen „Raserparagraphen“ sein. So entschied das Oberlandesgericht Köln. Denn es muss nicht immer einen „Wettbewerbsgegner“ bei der Raserei geben. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Beim „Raserparagraph“ geht es nicht um die normale Geschwindigkeitsüberschreitung. Beim „Raserparagraph“ geht es darum, warum ich eklatant die Geschwindigkeit überschreite, aus welchen Gründen - nämlich, um Wettbewerb zu machen und wegen der starken Gefährdung anderer Personen. Übrigens wird dann auch nicht mehr bei ‚Rot` gehalten in der Innenstadt beim Ku’damm. Und das ist eine große Gefährdungslage und deshalb hat sich die Politik dafür entschieden, hier noch einen zusätzlichen Straftatbestand zu schaffen. - Länge 30 sec.
Nach diesen Maßstäben war auch die Flucht vor der Zivilstreife ein Rennen - mit einer deutlich härteren Strafe. Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.