Wer ankündigt krankzufeiern und anschließend eine Krankschreibung vorlegt, kann sehr schnell seinen Job verlieren. Eine fristlose Kündigung ist gerechtfertigt, entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Zwar arbeitete der betroffene Mann schon seit fünfzehn Jahren für das Unternehmen, aber er wurde innerhalb weniger Jahre insgesamt viermal abgemahnt. Nach zunächst einer ordentlichen Kündigung, gefolgt von einer fristlosen Kündigung, kündigte er, am nächsten Tag krankzufeiern.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über die Begründung der Richter:
O-Ton: Dem Arbeitgeber ist jetzt nicht mehr zuzumuten, den Mann bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist zu beschäftigen. Deshalb darf er ihn direkt rausschmeißen, um das mal salopp zu formulieren. Einer Abmahnung hat es hier nicht mehr bedurft, weil es war klar, dass der Arbeitgeber das verhalten nicht billigen wird. Deshalb muss der Arbeitgeber ihn nicht weiter beschäftigen. - Länge 22 sec.
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