Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Der Arbeitgeber hat ein Weisungsrecht. Wenn er auch einen guten Grund hat, darf er dann auch mal über die freie Entfaltung der Persönlichkeit hinweg gehen. Also: Gelnägel, künstliche Fingernägel und lackierte Nägel kann ein Altenheim verbieten, weil das nicht und bedingt den Hygienestandards entspricht. Man muss sich überlegen: Man bereitet Essen zu, gießt Getränke ein - was an Nägeln alles hängen bleibt. Also durfte hier der Arbeitgeber sagen: Nur kurze Nägel bitte für alle, die hier tätig sind. — Länge 29 sec.
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