Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Das kann sich auch nur eine Verwaltung ausdenken. Und deshalb hat das Gericht gesagt, nee, das geht gar nicht. Wer jetzt hier verwandt ist mit wem und in welchem Grade, das ist völlig unwichtig. Es geht nur darum: wie viele Kinder leben in dem Haushalt? Das waren drei Kinder. Also wird der Kita-Beitrag wie für alle anderen Kinder auch reduziert, je nach dem, wie viele Kinder man aus dem gemeinsamen Haushalt an die Kita schickt. - Länge 20 sec. Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.