Eltern mit schulpflichtigen Kindern sind auf Urlaub zu bestimmten Zeiten angewiesen. Müssen Chefs das berücksichtigen? Der Arbeitgeber muss Urlaub gewähren, das ist gesetzlich geregelt. Es sei denn, dringende betriebliche Belange wie ein großer neuer Auftrag sprechen dagegen, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Hier ist der Arbeitgeber verpflichtet, für einen Ausgleich, für eine gerechte Verteilung zu sorgen. Ausgleich heißt: abwechselnd. Aber er muss auch soziale Gesichtspunkte berücksichtigen. Beispielsweise schulpflichtige Kinder. Er kann also nicht sagen: In den Schulferien wechselt Ihr Euch ab - und der eine hat gar keine schulpflichtigen Kinder. Also: Soziale Gerechtigkeit muss er hier durchsetzen. - Länge 25 sec.
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