O-Ton: Haarbürste statt Handy am Steuer – nur eine Ausrede?
Wer behauptet, er habe kein Handy am Steuer benutzt, sondern seinen Bart gekämmt, kommt damit nicht unbedingt durch. Gerichte werten so etwas als Schutzbehauptung, wenn es nicht nachgewiesen werden kann, so wie das Amtsgericht Frankfurt. Diese Erfahrung musste auch ein Busfahrer machen. Er geriet in eine Polizeikontrolle zur Feststellung von „Handyverstößen“. Und hatte prompt ein Handy am Ohr.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.
O-Ton: Der Busfahrer hat gesagt, er habe sich die Haare gekämmt und er hatte eine Haarbürste in den Händen gehabt. Diese musste er dann dem Gericht vorlegen müssen und die Haarbürste hat überhaupt nicht dem Gegenstand entsprochen, der da auf dem Foto zu sehen war. Damit war eindeutig klar war, dass er nicht die Haarbürste in den Händen gehalten hatte. - Länge 20 sec
Er hat dann 180 Euro Geldbuße bezahlen müssen. Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.