Auch wenn der Arbeitgeber die Teilnahme an einem Firmenlauf fördert - ein Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung besteht dabei nicht. Bei einem Firmenlauf nehmen eine Vielzahl von Firmen und Einrichtungen teil. Bei einem Sturz liegt kein Arbeitsunfall vor. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Es ist kein Arbeitsunfall! Wesensmerkmal ist: Es war hier keine Gemeinschaftsveranstaltung des Jobcenters für die Kolleginnen und Kollegen. Weil das ja nicht allein eine Firmenveranstaltung ist. Die 80 haben nicht einmal ein Prozent aller Läufer ausgemacht. An einem Firmenlauf nehmen noch andere und andere Einrichtungen teil. Und die werden von einem Privaten organisiert. Das alles ist keine Gemeinschaftsveranstaltung. Das ist nur, wo die Mitarbeiter unter sich sind - dann würde der gesetzliche Unfallschutz gelten. - Länge 30 sec.
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de