Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Wichtig ist allerdings: Wenn es dann schon zwei oder drei Uhr ist, würde man sich wahrscheinlich doch sich durchsetzen können. Unmittelbar um 24 Uhr wird das nicht gehen. Wichtig ist das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Das gibt es nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch, wenn man wohnt. Wer also direkt nach dem Jahreswechsel weiter seine Silvesterparty feiern möchte, dann den Lärmpegel etwas drosseln. - Länge 28 sec.
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