Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft sagt: Nein! Und hat folgenden Tipp parat:
O-Ton: Viele Arbeitgeber versuchen ja, ihre Mitarbeiter zur motivieren, an Weihnachtsfeiern wieder teilzunehmen und ein schönes Programm zu machen, ein bisschen Großzügigkeit walten zu lassen, auch wenn da nur ein bestimmter Betrag steuerlich absetzbar ist. Allerdings sollte man sich auf der Weihnachtsfeier benehmen, damit keine Abmahnung oder Kündigung droht. Tipp ist immer: Niemals den Chef beleidigen und niemals einem Kollegen oder einer Kollegin an die Wäsche gehen. Wer sich daran hält, der ist auf der sicheren Seite. Weil ansonsten droht eine Abmahnung oder andere arbeitsrechtliche Konsequenzen. - Länge 30 sec.
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