Wer während der Fahrt am Bildschirm des Navi spielt, riskiert ein saftiges Bussgeld. Denn das Oberlandesgericht Karlsruhe wertete einen Bildschirm, in dem Fall den Touchscreen eines Tesla, wie ein Handy. Mit allen Konsequenzen. Der Mann hatte die Intervallschaltung des Scheibenwischers via Bildschirm regulieren wollen.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Die Richter haben das deswegen wie ein Handy bewertet, weil eben die Aufmerksamkeit für einen längeren Zeitraum nicht auf der Straße war, sondern beim Touchscreen. Weil es doch viel Aufmerksamkeit erfordert hat, die Daten dort einzugeben, so dass der Blick nicht nur ganz kurzfristig weg war von der Straße, sondern eben längere Zeit auf das elektronische Gerät gerichtet war. - Länge 22 sec.
Da der Bildschirm viele Funktionen habe, komme es auch nicht darauf an, ob hier der Scheibenwischer gesteuert werden sollte, urteilten die Richter. Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.