Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht der Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Eine Frau stürzte auf dem Weg zum Dorfgemeinschaftshaus, als sie die Treppe hinunter ging. Und sie machte dann geltend, wäre das ein Handlauf oder ein Geländer gewesen, hätte sie sich festhalten können. Sie wäre nicht gefallen und hätte sich auch nicht die Verletzungen zugezogen. Und die Behandlungskosten wären nicht angefallen. - Länge 20 sec.
Das Oberlandesgerichts Koblenz entschied: Benutzer müssten nur vor solchen Gefahren geschützt werden, die sie nicht erkennen können. Die Frau habe aber gesehen, dass kein Geländer da war.
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