O-Ton: Fristlose Kündigung nach Anhusten möglich
Wer bewusst einen Kollegen aus nächster Nähe während der Corona-Pandemie anhustet und wünscht, er solle Corona bekommen, kann fristlos gekündigt werden. Er verletzt in erheblicher Weise die dem Arbeitsverhältnis innewohnende Rücksichtnahmepflicht gegenüber dem Kollegen, entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Es kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, wenn ich mich nicht an die Hygienemassnahmen während der Pandemie halte. Wenn ich den Abstand permanent nicht einhalte, dann kann ich abgemahnt werden. Ich kann aber, wenn ich absichtlich eine Kollegin oder einen Kollegen anhuste, auch fristlos gekündigt werden. Vor allem, wenn ich gesagt habe: „Hoffentlich kriegste jetzt Corona!“. - Länge 21 sec.
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