Nach der Trennung möchten manche Geschenke zurückhaben, die sie in der Beziehung gemacht haben. Solche Forderungen haben vor Gericht allerdings selten Erfolg – wie beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main. In dem Fall schenkte ein Mann seiner Partnerin Diamantohrringe – und eine gut gefüllte Kreditkarte. Nach der Trennung wollte er das zurück, scheiterte aber vor Gericht.
Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Geschenkt ist geschenkt, wieder holen ist gestohlen! Es sei denn, es liegt grober Undank vor. Dass man wirklich die Partnerin/der Partner den anderen grob beschimpft hat oder falsch angezeigt hat. Ansonsten: Es ist kein grober Undank, dass man sich von einem Partner trennt und dann darf man auch die Geschenke behalten. - Länge 18 sec.
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