Frage an Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV):
O-Ton: Die Versicherung muss grundsätzlich beweisen, dass der Autounfall fingiert ist. Es reicht aber aus, dass Indizien dafür sprechen. Es muss nicht ganz klar aufgrund eines Geständnisses feststehen, der Unfall ist fingiert oder aufgrund von Zeugenaussagen – Indizien reichen aus. Indizien sind beispielsweise, wenn der Unfallverursacher widersprüchliche Aussagen zum Unfall macht, dass er zuerst die eine Sache behauptet und dann das Gegenteil. - Länge 25 sec.
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