Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Das Auto konnte nicht so schnell abgeschleppt werden. Die Fahrgäste, die in der Bahn saßen und nicht mehr weiter kamen, wollten aber zu anderen Zielen. Und da hat die Verkehrsgesellschaft ganz schnell einen Schienenersatzverkehr mit Taxen eingerichtet. Und hat alle Fahrgäste, die eben festsaßen, mit einem Taxi zur nächsten Station transportiert. - Länge 20 sec.
Die Verkehrsgesellschaft sei aus dem Personenbeförderungsgesetz verpflichtet gewesen, einen Schienenersatzverkehr einzurichten, so das Urteil. Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.