Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Die Halterin wehrte sich dann dagegen, die 23,50 Euro als Verwaltungsgebühr, die ihr die Stadt München in Rechnung stellte, zu bezahlen. Aber damit kam sie nicht durch, denn die Halterin ist verantwortlich dafür, wenn ein Bußgeldverfahren – wenn der Fahrer nicht zu ermitteln ist – nicht erfolgreich durchgeführt werden kann. - Länge 20 sec.
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