Ein Fahrverbot hat aus Sicht der Justiz auch immer eine erzieherische Wirkung und gilt auch als Denkzettel. Aber was ist beispielsweise in dem Fall, in dem der Unfallverursacher selbst schwer verletzt wurde? In Berlin hat sich das Kammergericht damit jüngst beschäftigt und ein Urteil aus erster Instanz wieder aufgehoben.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Wenn einer schwer verletzt ist, braucht es dann noch den Denkzettel, den das Fahrverbot darstellt. Denn eigentlich – umgangssprachlich – ist er schon genug gestraft – dass er eine schwere Verletzung erlitten hat. Und das Amtsgericht hätte eben prüfen müssen, ob man in einem solchen Fall vom Fahrverbot abgesehen kann. Das Amtsgericht hat aber die schwere Verletzung überhaupt nicht angeschaut und nur gesagt: Das ist ein Regelfall und wir werden das Fahrverbot verhängen. - Länge 25 sec