Autofahrer müssen vor dem Start nicht unter ihren Wagen schauen, um eventuelle dort sitzende freilaufende Katzen zu schützen. Auch wenn die Tiere beim Anfahren leicht verletzt werden, muss der Autofahrer nicht für die Tierarztkosten aufkommen. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Man ist nicht verpflichtet, beim Losfahren unter sein Auto zu schauen, ob da Kinder sind, auch nicht in einer Spielstraße. Oder auch Katzen, die frei rumlaufen dürfen. Das wäre eine zu große Pflicht, wenn das zur Sorgfaltspflicht gehört, wenn ein Autofahrer tatsächlich losfahren möchte. - Länge 15 sec.
Mehr Informationen zu diesem Fall unter www.verkehrsrecht.de.