Unfallopfer müssen für den Transport ihrer beschädigten Autos keinen Urlaubstag opfern. Sie haben umfassenden Anspruch auf Schadensersatz. Dazu gehören auch die Kosten für die Überführung ihres Wagens vom Unfallort zum Wohnsitz. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Als Unfallopfer muss ich so gestellt werden, als hätte es den Unfall nie gegeben. Wenn der Unfall jetzt in einer anderen Stadt war, dann muss ich nicht dafür Urlaub nehmen, um das reparierte Fahrzeug dann dort abzuholen. Auch keine Arbeitszeit, keine Freizeit dann muss mir das Auto auch zurück gebracht werden, da muss ich nicht extra hinfahren müssen. — Länge 20 sec.
Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.