O-Ton: 45% der Kinderbetreuung – Elternteil bleibt unterhaltspflichtig
Ein Wechselmodell bei der Kindererziehung setzt voraus, dass die Eltern das Kind jeweils zu 50 Prozent betreuen. Eine Aufteilung 45% zu 55% ist kein Wechselmodell mehr, entschied das Berliner Kammergericht. In dem Fall ging es um den Unterhalt für die Tochter, die bei der Mutter lebt. Die Mutter betreute die Tochter zu 55%, der Vater zu 45%. Er war daher der Meinung, die Eltern praktizierten ein „nahezu hälftiges Wechselmodell”.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Bei dem reinen Wechselmodell fällt die Pflicht weg, tatsächlich noch Kindesunterhalt an den anderen Elternteil zu zahlen. Das gilt aber nur, wenn das Wechselmodell tatsächlich nur 50:50 ist. Verändert sich das, beispielsweise auf 45:55, dann muss derjenige, der das Kind weniger betreut, immer noch Kindesunterhalt an den anderen zahlen. - Länge 20 sec.
Mehr zu diesem Fall unter anwaltauskunft.de