Rechtsanwalt Christian Funk von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins über die Voraussetzungen bei solchen Schockschäden:
O-Ton: Ich muss zunächst Angehöriger sein, also typischerweise Eltern oder Kinder, das Unfallgeschehen miterlebt haben und daraus muss sich keine normale Trauer entwickeln, sondern viel mehr, beispielsweise eine psychische Krankheit. Dann ist ein Schockschaden eine eigene Körperverletzung. - Länge 20 sec.
Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.