Auch auf dem Weg zur Arbeit und dem Heimweg nach Arbeitsende steht der Arbeitnehmer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dabei muss er sich allerdings auf dem direkten Weg befinden. Wenn er einem Stau umfahren möchte, muss den Weg so wählen, dass er verkehrsbedingt noch nachvollziehbar ist. Das heißt, der Fahrer sollte die übliche Umleitung nehmen. Anderenfalls entfällt der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. So entschied das Sozialgericht Osnabrück.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:
- Noch einmal ganz simpel: Wie ist es mit Versicherungsschutz bei Wegeunfällen?
- Wie schwierig wird es im Stau?
- Und 1,4 Kilometer Umweg - was dann?
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