Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein, den Fall.
O-Ton: Es kann ja sein, dass man einmal ein Schild übersieht und zu schnell fährt. Aber bei elf Mal ist wohl davon auszugehen, dass dieser Autofahrer sich gesagt hat: Für mich gelten überhaupt keine Tempovorgaben. Ich fahre jetzt hier mal meinen Stiefel. Er hat also vorsätzlich sich an nichts gehalten! - Länge 20 sec.
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