Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Ja, weil das Gericht in Greifswald gefolgert hat: Wer Drogen konsumiert und sei es auch nur einmalig, hat sich dadurch als unzuverlässig zum Führen eines Kraftfahrzeugs erwiesen und zwar auch dann, wenn er selber zugibt, dass er die Drogen konsumiert hat und auch dann, wenn er in dem Moment überhaupt nicht am Steuer saß. - Länge 16 sec.
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