Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Die Hammer Richter haben dem Mann Recht gegeben. Denn hier ging es um einen bloßen Verdacht, ob er an den Mitarbeiterdiebstählen beteiligt ist. Im Zeugnis reicht ein Verdacht nicht, sondern es muss ihm nachgewiesen werden. Man kann das nicht erhöhen. Die Richter haben auch gesagt: Selbst wenn die Staatsanwaltschaft ermitteln würde - dann ermittelt die ja nur wegen eines Verdachtes. Aber ich habe noch keine Verurteilung dazu. - Länge 25 sec.
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