Wer betrunken mit dem Rad oder E-Bike einen Unfall hat, kann seinen Führerschein verlieren. Denn ab 1,6 Promille kennen die Behörden - und meist auch die Gerichte - kein Pardon, so wie in dem Fall, den das Verwaltungsgericht Aachen entschied. Der Mann sei nicht geeignet, ein Fahrzeug zu führen, so das Gericht. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, ein eindeutiger Fall.:
O-Ton: Der ist deswegen eindeutig, weil eine Blutalkoholkonzentration von 2,2 Promille festgestellt wurde. Und da hat das Gericht zu Recht geschlussfolgert, dass der Mann auch alkoholisiert Auto gefahren wäre. Weil so eine hohe Blutalkoholkonzentration lässt auf Unzuverlässigkeit schließen. Denn 2,2 Promille - da ist davon auszugehen, dass es sich um einen gewohnheitsmäßigen Trinker handelt. - Länge 25 sec.
Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.