Wer zu sehr drängelt und auch den Mittelfinger zeigt, wird bestraft. So verurteilte das Amtsgericht München einen 31jährigen Kaufmann wegen Nötigung zusammen mit Beleidigung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 €. Daneben verhängte das Gericht ein Fahrverbot für die Dauer von drei Monaten.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Im Tunnel drängelte ein Autofahrer eine Frau. Er wollte sie dazu bewegen, in dem er ganz dicht auffuhr – sie konnte nicht einmal mehr das Nummernschild im Rückspiegel lesen, so nah ist er aufgefahren – schneller zu fahren oder die Spur zu wechseln. Das hat sie nicht gemacht, daraufhin hat der Drängler sie überholt und ist kurz vor ihr eingeschert, dass sie nur durch ein Abstoppen ihres Wagens verhindern konnte. - Länge 22 sec.
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