Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Sie sollten nicht widersprüchliche Angaben machen, denn dann wird bei der Versicherung natürlich der Verdacht geweckt, da stimmt was nicht. Wenn Sie erst sagen, es hat keiner etwas gesehen, dass niemand gesehen hat, wie sie das Auto abgestellt haben. Und dann sagen Sie auf einmal, doch es gibt Zeugen. Wenn Sie unterschiedliche angaben zum Kilometerstand machen, dann liegt doch der Verdacht sehr nahe, dass der Diebstahl gestellt ist. - Länge 20 sec.
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